General Terms & Conditions

VIDERE Consult & Develop GmbH

Soweit im vorliegenden Text auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen aus Gründen des besseren Verständnisses sowie der leichteren Lesbarkeit in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer gleichermaßen.

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für  sämtliche  von  der  VIDERE  Consult  & Develop GmbH (im Folgenden “VIDERE“) für ihre Auftraggeber (im Folgenden “Auftraggeber“) erbrachten Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB“). 

1.2 Abweichende oder ergänzende Vertrags-   oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, VIDERE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen VIDERE und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Die AGB können von VIDERE jederzeit geändert werden. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss bestehende aktuelle Fassung.

1.5 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Angebot von VIDERE kommt den Bestimmungen des Angebots insofern Anwendungsvorrang zu.

Auftragsumfang / Vertretung / Vertragsabschluss

2.1 VIDERE erbringt Dienstleistungen im Bereich Personalberatung. Der Umfang eines Beratungsauftrages ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot von VIDERE. Das Angebot an den Auftraggeber definiert den Leistungsumfang der VIDERE für den konkreten Auftrag, den Zeitrahmen sowie die Honorargestaltung.

2.2 Wesentliche Zielsetzung eines Beratungsauftrages ist die Gestaltung und Durchführung der Dienstleistung Personalberatung oder Business Development in Bezug auf ein jeweils bestimmtes Projekt. VIDERE schuldet dem Auftraggeber nicht, dass durch ihre Leistungen ein Vertrag mit einem Kandidaten geschlossen wird.

2.3 VIDERE ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch VIDERE. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.4 Der Vertrag zwischen VIDERE und dem Auftraggeber kommt unter Einbeziehung dieser AGB mit (schriftlicher oder mündlicher) Annahme des Angebotes von VIDERE durch den Auftraggeber zustande. 

2.5 VIDERE wird nur auf Grundlage einer exklusiven Beauftragung tätig. Der Auftraggeber sichert bei Vertragsabschluss zu, dass VIDERE das einzige Beratungsunternehmen ist, dem der jeweilige Auftrag erteilt wird.

Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber wird VIDERE alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorlegen und VIDERE von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des jeweiligen Auftrages von Bedeutung sein können. 

3.2 Während einem laufenden Auftrag (Projekt) ist der Auftraggeber verpflichtet, VIDERE über alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben zu informieren.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, VIDERE  über jeden Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von VIDERE vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von drei Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu informieren und auf Nachfrage eine Kopie des Arbeitsvertrages und allfälliger Nebenvereinbarungen zu übermitteln.

Honorar

4.1 Alle von VIDERE erbrachten Leistungen sind honorarpflichtig.

4.2 Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der von VIDERE auftragsgemäß zu erbringenden Leistungen und wird im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung festgehalten.

4.3 Wird ein Kandidat vom Auftraggeber zunächst abgelehnt oder entscheidet sich ein Kandidat zunächst gegen den Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber, kommt in weiterer Folge aber innerhalb von 18 Monaten nach dem Kandidatenvorschlag von VIDERE ein Vertrag zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber zustande, so wird das jeweils vereinbarte Honorar mit diesem Vertragsabschluss fällig.

4.4 VIDERE wird über Honorare eine dem UStG entsprechende Rechnung ausstellen. VIDERE ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. 

4.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist  VIDERE von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, bis zur vollständigen Zahlung befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt. 

4.6 Der Auftraggeber hat VIDERE das vereinbarte Honorar auch dann zu bezahlen, wenn zwischen dem von VIDERE vorgeschlagenen Kandidaten und einem mit dem Auftraggeber iSd § 189a Z8 iVm § 244 UGB verbundenen Unternehmen ein Vertrag geschlossen wird, unabhängig davon, ob der Kandidat im verbundenen Unternehmen für die ursprünglich vorgesehene oder eine andere Stelle eingestellt wird.

Haftung

5.1 VIDERE haftet ausschließlich für eine fachgemäße Personalberatung des Auftraggebers im Rahmen des jeweiligen Auftrages. 

5.2 VIDERE haftet insbesondere nicht für (i) die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen der Kandidaten, (ii) die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von Dritten über Kandidaten erteilten Auskünfte (Referenzen), sowie (iii) den Bestand bzw die Dauer des mit einem Kandidaten vermittelten Vertragsverhältnisses.

5.3 VIDERE haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögenschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Das Vorliegen leichter oder grober Fahrlässigkeit und aller weiteren Anspruchsvoraussetzungen hat der Auftraggeber zu beweisen. Soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht ist die Ersatzpflicht von VIDERE mit der Summe der vom Auftraggeber aufgrund des abgeschlossenen Vertrages an VIDERE geleisteten Zahlungen beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden.

5.4 Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen VIDERE, wenn sie nicht vom Auftraggeber binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von einem Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten.

Datenschutz / Vertraulichkeit

6.1 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass VIDERE die den Auftraggeber und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten iSd DSG und der DSGVO insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt, als dies zur Erfüllung der VIDERE vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist. Der Auftraggeber ist in Kenntnis der Datenschutzerklärung von VIDERE.

6.2 Im Zuge der Auftragsdurchführung erhält der Auftraggeber von VIDERE personenbezogene Daten von Kandidaten mit deren Zustimmung. Der Auftraggeber verarbeitet diese personenbezogenen Daten in seinem Unternehmen selbständig als Verantwortlicher iSd DSVGO, unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts und ausschließlich im Rahmen der zu besetzenden Position oder sonstiger iSd Datenschutzrechts zulässiger Zwecke. 

6.3 Mit der Auftragserteilung wird zwischen    VIDERE und dem Auftraggeber weder eine gemeinsame Verantwortlichkeit iSd Art 26 DSGVO noch ein Auftragsverarbeiterverhältnis iSd Art 28 DSGVO begründet. Der Auftraggeber informiert VIDERE, sollte ein Kandidat ihm gegenüber Betroffenenrechte gemäß DSGVO geltend machen.

6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm von VIDERE übermittelten Informationen und Daten über einen Kandidaten nicht ohne vorherige Zustimmung von VIDERE und des jeweiligen Kandidaten an Dritte weiter zu geben.

6.5 VIDERE wird alle in Vorgesprächen oder im Zuge der Beratungsprojekte direkt oder indirekt erhaltene Informationen und Daten über den Auftraggeber streng vertraulich behandeln.

Dauer des Auftrags / Beendigung

7.1 Ein Auftragsverhältnis endet grundsätzlich mit dem Abschluss des beauftragten Projekts.

7.2 Ein Auftragsverhältnis kann jedoch jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn (i) der Auftraggeber gegen die Pflichten nach Punkt 3. verstößt oder seinen Zahlungspflichten trotz Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen nicht nachkommt, (ii) ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder (iii) andere Umstände in der Person eines Vertragspartners vorliegen, die dem anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. 

7.3 Der Honoraranspruch von VIDERE bleibt von einer aus welchem Rechtsgrund immer erfolgten Kündigung oder Auflösung des Auftragsverhältnisses unberührt. 

Geistiges Eigentum

Die Urheberrechte an den von VIDERE geschaffenen Werken (insbesondere Angeboten, Berichten etc) verbleiben bei VIDERE. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertrages ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. 

Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.2 Diese AGB und das durch diese AGB geregelte Auftragsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss von Verweisnormen. Erfüllungsort ist Wien. 

9.3 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch diese AGB geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von VIDERE vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. VIDERE ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Auftraggeber seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.

9.4 Erklärungen von VIDERE an den Auftraggeber gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Auftragserteilung vom Auftraggeber bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. VIDERE kann mit dem Auftraggeber aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise korrespondieren, insbesondere auch über Email mit jener Emailadresse, die der Auftraggeber VIDERE zum Zweck der Kommunikation unter einem bekannt gibt. Schickt der Auftraggeber seinerseits Emails an VIDERE von anderen Emailadressen aus, so darf VIDERE mit dem Auftraggeber auch über diese Emailadresse kommunizieren. Nach diesen AGB schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden.

9.5 VIDERE ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Auftraggebers berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Auftraggeber in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Auftraggeber erklärt, über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.

9.6 Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.